Erbschaft: Was tun, wenn du ein Haus erbst?

Haus erben - was tun? Fallbeispiele vom Ratgeber Blog dronezmeup

Das Thema Erbschaft ist für die meisten Menschen alles andere als einfach, schließlich hast du womöglich gerade einen geliebten Menschen verloren. Der gesamte Nachlass des Verstorbenen wird nach dem Ableben automatisch auf seine Erben übertragen. Wer erbt, entscheidet sich anhand der gesetzlichen Erbfolge. Es ergibt sich dann anhand der testamentarischen Verfügung der in Frage kommenden Erblassers.

Die Erben erhalten dann den kompletten Besitz des Verstorbenen. Ebenso sind diese dann auch mit allen Rechten und Pflichten der Rechtsnachfolger für eventuell vorhandene Schulden verantwortlich. Im Falle einer Erbschaft musst du dann auch für die Schulden des Verstorbenen mit deinem Vermögen haften. Daher ist es wichtig, sich beim Nachlassempfänger über den Nachlass zu erkundigen und im Notfall das Erbe auszuschlagen.

Ich gebe dir hier wichtige Tipps zum Thema Erbschaft und zeige typische Fallbeispiele auf.

Erbe annehmen oder ausschlagen

Es ist nicht verpflichtend, ein Erbe anzunehmen. Ganz gleich, ob dies nun durch ein Testament oder vom Gesetz her festgelegt ist. Jeder Erbe hat das Recht, eine Erbschaft auszuschlagen. Gerade bei einem überschuldeten Erbe ist dies sinnvoll. Bei vielen Familien bedeutet das Thema Erbschaft Bauchschmerzen.

Der Erbe bzw. die Erbin sollte sich bezüglich der Vermögensverhältnisse genau erkundigen, wenn er eine Immobilie erbt. Dazu sind Fragen wichtig wie: Ist das Haus noch mit einer Hypothek belastet oder ist das Haus bereits abbezahlt? Dies kann im Grundbuch in Erfahrung gebracht werden. Lasse die Immobilie am besten durch einen Makler oder anderen Experten beurteilen, um den Verkehrswert der Immobilie zu erfahren.

Es bleiben dir 6 Wochen Zeit, dass Erbe auszuschlagen. Dies kann bei einem Notar oder dem Rechtspfleger am zuständigen Amtsgericht gemacht werden. Die Frist beginnt, sobald der Erbe vom Erbfall erfährt.

Ratgeber zum Thema Haus erben - dronezmeup Blog

Haus geerbt: selbst nutzen, vermieten oder verkaufen?

Mache dir vorab Gedanken, wie und ob du die geerbt Immobile nutzen möchtest. Ist es sinnvoller, dass Haus zu verkaufen oder zu vermieten? Oder möchtest du selbst darin wohnen.

Die Entscheidung werden die die Rahmenbedingungen erleichtern. Dies sind der Zustand der Immobilie, bei der auch der Sanierungsbedarf nicht außer Acht gelassen werden sollte, und ist neben dem Blick ins Grundbuch auch nützlich für die spätere Nutzung der Immobilie. Möchtest du die Immobilie selbst bewohnen, sollten die Kosten für den eventuellen Umbau einkalkuliert werden. Die Instandhaltungskosten sollten bei einem Mietobjekt den Mieteinnahmen entgegenzustellen. Es muss bei einer Erbengemeinschaft genügend Geld aufgebracht werden, um so auch die Ansprüche der Miterben erfüllt werden.

Wenn die Immobilie vermietet ist, geht sowohl der Besitz wie auch die Vermietung automatisch an die Erben über. Du kannst den Mieter zwecks Eigenbedarfes kündigen, wenn du die Immobilie selbst nutzen möchtest. Möchtest du die Immobilie verkaufen, dann gibt es eine kostenlose Immobilienbewertung von Homeday. Diese finden den aktuellen Marktpreis.

Wofür brauche ich einen Erbschein

Ein Erbschein gibt Auskunft über den rechtmäßigen Erben und den Umfang der Erbschaft (Erbquote). Das Nachlassgericht stellt gegen eine Gebühr den Antrag des Dokumentes aus. Oftmals ist dies notwendig, um das Erbe zu erhalten und auch darüber bestimmen zu können. Viele Behörden und Banken Verlagen in diesem Zusammenhang dieses Dokument. Als Voraussetzung, um auf das Konto des Erblassers zuzugreifen ist der Erbschein oftmals notwendig.

Der Erbschein berechtigt dich als Erbe, um Einsicht ins Grundbuch einer geerbten Immobilie zu bekommen. Damit kannst du dann im Grundbuch einsehen, ob und inwieweit die Immobilie belastet ist. Dieses Dokument ist ebenfalls erforderlich, um die Erbfolge anzuzeigen und den Erben als neuen Eigentümer im Grundbuch einzutragen. Letzteres ist innerhalb von 24 Monaten kostenlos möglich.

Wird ein Erbschein beantragt, wird das Erbe wird angenommen. Danach ist es nicht mehr möglich, die Erbschaft noch auszuschlagen. In einer Erbengemeinschaft nur möglich, als einzelner Erbe oder für mehrere Erben entweder einen Teilerbschein oder einen gemeinschaftlichen Erbschein zu erhalten.

Wann wird Erbschaftssteuer fällig?

Erbst du in Deutschland, werden auf den Nachlass auch die Erbschaftssteuer fällig. Diese werden anhand der Höhe des Erbes ausgerechnet, in welche Erbschaftssteuerklasse das Erbe fällt und wie hoch der persönliche Freibetrag ist. Beispielsweise gibt es einen Freibetrag von 500.000 € bei einem Ehepartner bei Steuerklasse 1 des Verstorbenen. Auf diesen Teil zahlst du dann keine Steuern, solange sich das Erbe unter diesem Wert befindet. Solange der Erbanteil unter dem Wert liegt, zahlst du keinerlei Steuern. Es gibt lediglich einen Freibetrag von 20.000 € bei der Schwester des Erblassers bei Steuerklasse 2. Der Staat besteuert alles, was über diese Summe hinausgeht.

Die Erbschaftssteuer entfällt, wenn bereits zu Lebzeiten das Vermögen an die Erben übertragen wurde. Dies kann beispielsweise eine Schenkung sein. Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach der Art der Vermögensübertragung. Dies kann alle 10 Jahre ausgeschöpft werden. Durch diese Methode können wertvolle oder auch mehrere Immobilien übertragen werden. Die Schenkung gibt jedoch auch die Möglichkeit, Erben aus dem Nachlass auszuschließen und somit deren Pflichtanteil reduzieren. In beiden Fällen sollten vorab die Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden.

Alleinerbe oder Erbe in einer Erbgemeinschaft?

Im Gegensatz zum Alleinerben geht das vererbte Vermögen bei einer Erbengemeinschaft auf mehrere Erben (Miterben) über. Damit gehört allen Erben gemeinsam eine vererbte Immobilie. Ein alleiniges Eigentum an einzelnen Gegenständen des Erben besteht nicht. Von allen Miterben werden sämtliche Entscheidungen bezüglich der Immobilie gemeinsam getroffen. Ebenso wird gemeinsam geklärt, ob die Immobilie genutzt oder verwaltet oder verkauft werden soll.

Erbengemeinschaften sind nicht selten in der Praxis und kommen dann zustande, wenn in einem Testament seitens des Verstorbenen der letzte Willen nicht festgesetzt ist. Dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dies können mehrere Geschwister, Ehegatten oder auch die Kinder des Verstorbenen betreffen. Einen bestimmten Stimmenanteil bekommt jeder der Erbe in der Erbgemeinschaft bekommen alle aufgrund der Erbquote. Dabei wird von den Miterben viel Kooperation verlangt. In der Regel wird die Erbengemeinschaft dann beendet und aufgelöst, wenn das Erbe unter den Miterben aufgeteilt ist. Der gemeinschaftliche Verkauf einer geerbten Immobilie kann für die Erben eine gute Lösung bei Streitigkeiten sein. Im Gegensatz zur Teil- oder Zwangsversteigerung kann dieser Verlust geringen sein.

Ihren Letzten Willen sollten Erblasser schon zu Lebzeiten verfügen. Dies beugt Erbstreitigkeiten und die daraus resultierenden Wertverluste der Immobilie vor. Auch nach einer Schenkung bietet sich ein Testament für Immobilieneigentümer an. Darüber kann das Haus ebenfalls vererbt werden.

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